Details zur Marke SAVE 50+ Schweizerischer Arbeitnehmer- und Arbeitslosenverband 50Plus ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
SAVE 50+ Schweizerischer Arbeitnehmer- und Arbeitslosenverband 50Plus ((fig.))
Hinterlegungsdatum
11.03.2014
Ablauf Schutzfrist
11.03.2024
Status
gelöschtes Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 41, 42
Löschdatum
10.06.2014
Inhaber
Güterstrasse 126
4053 Basel CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SAVE 50+ Schweizerischer Arbeitnehmer- und Arbeitslosenverband 50Plus ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 52921/2014 gehört zum Markengesuch von Daniel G. Neugart. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 52921/2014 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juni 2014 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 52921/2014 / Bildmarke SAVE 50+ Schweizerischer Arbeitnehmer- und ... gehört dem Inhaber Daniel G. Neugart Güterstrasse 126, 4053 Basel CH. Der Inhaber Daniel G. Neugart hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke SAVE 50+ Schweizerischer Arbeitnehmer- und Arbeitslosenverband 50Plus ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SAVE 50+ Schweizerischer Arbeitnehmer- und Arbeitslosenverband 50Plus ((fig.)), eingetragen durch Daniel G. Neugart, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
BS (Kanton Markeninhaber)
