Home  »  Meldung vom 13.02.2025  »  Marke Helsana Prime Club von Helsana AG

Wortmarke Helsana Prime Club von Helsana AG - Markeneintrag ... 529140


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.01.2005



Details zur Marke Helsana Prime Club

Gesuch Nr.

54797/2004

Wortmarke

Helsana Prime Club

Eintrag ins Markenregister

28.12.2004

Hinterlegungs­datum

19.07.2004

Eintragsänderung

11.01.2005

Ablauf Schutzfrist

19.07.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Löschdatum

12.02.2025

Inhaber

Helsana AG
Zürichstrasse 130
8600 Dübendorf CH
 

Vertreter

Dr. Michael Kikinis
Waffenplatzstrasse 10
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Verkaufsförderung für Dritte; Abgabe von Gutscheinen und Vergünstigungen für Angebote von Dritten von Waren und Dienstleistungen aller Art; Verkaufsförderung, nämlich Vergabe von Bonuspunkten, die in Form von kostenlosen oder verbilligten Übernachtungen, Flugreisen, Automieten, Geschenkartikeln oder Waren eingelöst werden können; Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations); Verteilung von Werbematerial; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Verkaufsförderung [Sales promotion] (für Dritte); Werbung; Detailhandel mit Autos; Hilfe bei der Führung von Unternehmen im Bereich von Bädern, Schwimmbädern, Saunen, Solarien, Sanatorien, Erholungsheimen, Hotels, Restaurants; Beratung und Information für die vorgenannten Dienstleistungen der Klasse 35.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten, insbesondere organisatorische Aufsicht bei Theateraufführungen, Konzerten, Sportveranstaltungen und anderen Unterhaltungsanlässen; Platzreservierungen für Theater-, Sport- und anderen Unterhaltungsveranstaltungen; Unterhaltungsdienstleistungen, nämlich Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verbesserung des Lebensstils, wie insbesondere Freizeitgestaltung, Arrangieren und Organisieren gesellschaftlicher Anlässe, Arrangieren und Organisieren von sportlichen Wettbewerben, Theater- und Konzertbesuchen, einschliesslich der Beschaffung der Eintrittskarten hierfür; Dienstleistungen im Bereich Ausbildung unter Unterhaltung, nämlich Vorstellen von berühmten Persönlichkeiten, Sportunterricht und -lektionen, Sprachunterricht und -lektionen, Kochunterricht und -lektionen, Tanzunterricht und -lektionen, Flugunterricht und -lektionen, Fahrunterricht und -lektionen, Sportveranstaltungen und aussergewöhnliche oder einzigartige Erfahrungen; Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem privilegierten Zutritt zu Veranstaltungen, insbesondere Arrangieren einer erhöhten Zutritts- oder Mitwirkungsmöglichkeit zu respektive an Sport-, Unterhaltungs- oder Berühmtheitsanlässen oder -aktivitäten, als es der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich ist; Betrieb von Sportanlagen; Herausgabe von Texten, nämlich Erarbeiten von Dokumentationen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens; Beratung und Information für die vorgenannten Dienstleistungen der Klasse 41.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Helsana Prime Club

Markeneintragung: Die Markennummer 529140 gehört zu der Wortmarke «Helsana Prime Club» von Helsana AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 529140 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Januar 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 529140 gehört dem Inhaber Helsana AG Zürichstrasse 130, 8600 Dübendorf CH. Helsana AG wird vertreten durch Dr. Michael Kikinis Waffenplatzstrasse 10, 8002 Zürich CH.


Marke Helsana Prime Club mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Helsana Prime Club, eingetragen durch Helsana AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.