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Wortmarke ADAXYS von ADAXYS SA - Markeneintrag Nr. 528854


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Tessin  TI (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.01.2005



Details zur Marke ADAXYS

Gesuch Nr.

54316/2004

Wortmarke

ADAXYS

Eintrag ins Markenregister

22.12.2004

Hinterlegungs­datum

16.07.2004

Eintragsänderung

05.01.2005

Ablauf Schutzfrist

16.07.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 37, 42

Löschdatum

08.02.2025

Inhaber

ADAXYS SA
via Laveggio 14
6850 Mendrisio CH
 

Vertreter

Fellmann Tschümperlin Lötscher AG,Anwaltsbüro
Zinggentorstrasse 4
6000 Luzern 6 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Beschaffung von Waren, nämlich elektronische Geräte, Module, Baugruppen und Systeme, für Dritte.

Klasse 37

Montage von elektronischen Geräten, Modulen, Baugruppen und daraus bestehenden Systemen.

Klasse 42

Planung, Forschung und Entwicklung von elektronischen Geräten, Modulen, Baugruppen und daraus bestehenden Systemen, sowie diesbezügliche Beratung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ADAXYS

Markeneintragung: Die Markennummer 528854 gehört zu der Wortmarke «ADAXYS» von ADAXYS SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 528854 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Januar 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 528854 gehört dem Inhaber ADAXYS SA via Laveggio 14, 6850 Mendrisio CH. ADAXYS SA wird vertreten durch Fellmann Tschümperlin Lötscher AG,Anwaltsbüro Zinggentorstrasse 4, 6000 Luzern 6 CH.


Marke ADAXYS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ADAXYS, eingetragen durch ADAXYS SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.