Home  »  Meldung vom 04.05.2015  »  Marke Swissledger von Peter Christen

Wortmarke Swissledger von Peter Christen - Markeneintrag Nr. 527831


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 02.12.2004



Details zur Marke Swissledger

Gesuch Nr.

56649/2004

Wortmarke

Swissledger

Eintrag ins Markenregister

18.11.2004

Hinterlegungs­datum

01.10.2004

Eintragsänderung

02.12.2004

Ablauf Schutzfrist

01.10.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 235 vom 02.12.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Löschdatum

04.05.2015

Inhaber

Peter Christen
Feldeggstrasse 17
3322 Schönbühl CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; industrielle Analysen und Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Swissledger

Markeneintragung: Die Markennummer 527831 gehört zu der Wortmarke «Swissledger» von Peter Christen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 527831 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Mai 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 527831 gehört dem Inhaber Peter Christen Feldeggstrasse 17, 3322 Schönbühl CH. Der Inhaber Peter Christen hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Swissledger mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Swissledger, eingetragen durch Peter Christen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.