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Bildmarke swisseglise Die Schweizer Kirchenmesse von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.11.2004

Bildmarke 527324

Details zur Marke swisseglise Die Schweizer Kirchenmesse ((fig.))

Gesuch Nr.

55071/2004

Bildmarke

swisseglise Die Schweizer Kirchenmesse ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.11.2004

Hinterlegungs­datum

28.07.2004

Eintragsänderung

17.11.2004

Ablauf Schutzfrist

28.07.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 224 vom 17.11.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Löschdatum

02.03.2015

Farbanspruch

Warmrot, königsblau.

Inhaber

MESSEN WEINFELDEN
Rathausplatz 1, Postfach 454
8570 Weinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag swisseglise Die Schweizer Kirchenmesse ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 527324 gehört zu der Bildmarke «-» von MESSEN WEINFELDEN. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 527324 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. März 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 527324 gehört dem Inhaber MESSEN WEINFELDEN Rathausplatz 1, Postfach 454, 8570 Weinfelden CH. Der Inhaber MESSEN WEINFELDEN hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke swisseglise Die Schweizer Kirchenmesse ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke swisseglise Die Schweizer Kirchenmesse ((fig.)), eingetragen durch MESSEN WEINFELDEN, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.