Home  »  Meldung vom 18.04.2024  »  Marke SAILOR von STILUS SA

Wortmarke SAILOR von STILUS SA - Markeneintrag Nr. 526581


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.10.2004



Details zur Marke SAILOR

Gesuch Nr.

03046/2004

Wortmarke

SAILOR

Eintrag ins Markenregister

12.10.2004

Hinterlegungs­datum

02.09.2004

Eintragsänderung

26.10.2004

Ablauf Schutzfrist

02.09.2034

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 208 vom 26.10.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

STILUS SA
Steigstrasse 2
8610 Uster CH
 

Vertreter

BRAUNPAT AG
Peter Merian-Strasse 28
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Telefonapparate, auch Schnurlose; elektronische Übersetzer; Personensuchanlagen; Video-Kameras und Video-Überwachungsanlagen; digitale und analoge Bildaufzeichnungsgeräte; Video-Gegensprechanlagen; Alarmanlagen; Telefonwahlgeräte; Radio- und Fernseh-Empfänger; Lautsprecher- und Verstärker-Anlagen; CD- und DVD-Player; Banknotenprüfgeräte.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag SAILOR

Markeneintragung: Die Markennummer 526581 gehört zu der Wortmarke «SAILOR» von STILUS SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 526581 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. April 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 526581 gehört dem Inhaber STILUS SA Steigstrasse 2, 8610 Uster CH. STILUS SA wird vertreten durch BRAUNPAT AG Peter Merian-Strasse 28, 4052 Basel CH.


Marke SAILOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SAILOR, eingetragen durch STILUS SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.