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Bildmarke BAY STATE WHEELS of PROGRESS von Saint-Gobain ...


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.10.2004

Bildmarke 526542

Details zur Marke BAY STATE WHEELS of PROGRESS ((fig.))

Gesuch Nr.

55567/2004

Bildmarke

BAY STATE WHEELS of PROGRESS ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.10.2004

Hinterlegungs­datum

19.08.2004

Eintragsänderung

20.10.2004

Ablauf Schutzfrist

19.08.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 204 vom 20.10.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Löschdatum

23.03.2015

Inhaber

Saint-Gobain Abrasives, Inc.
One New Bond Street
MA 01615 Worcester US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Schleifmittel und Schleifmaterialien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BAY STATE WHEELS of PROGRESS ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 526542 gehört zu der Bildmarke «-» von Saint-Gobain Abrasives, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 526542 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. März 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 526542 gehört dem Inhaber Saint-Gobain Abrasives, Inc. One New Bond Street, MA 01615 Worcester US. Saint-Gobain Abrasives, Inc. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke BAY STATE WHEELS of PROGRESS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BAY STATE WHEELS of PROGRESS ((fig.)), eingetragen durch Saint-Gobain Abrasives, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.