Details zur Marke Goldsiegel
Marken Nr.
Gesuch Nr.
52299/2004
Wortmarke
Goldsiegel
Eintrag ins Markenregister
05.10.2004
Hinterlegungsdatum
06.04.2004
Eintragsänderung
19.10.2004
Ablauf Schutzfrist
06.04.2034
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 203 vom 19.10.2004
Nizza-Klassifikation Nr.
21, 25, 33, 34
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 21
Behälter und Geräte für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlspäne, rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas), Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind.
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 33
Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).
Klasse 34
Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Goldsiegel
Markeneintragung: Die Markennummer 526468 gehört zu der Wortmarke «Goldsiegel» von GVS Schachenmann AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 526468 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Oktober 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 526468 gehört dem Inhaber GVS Schachenmann AG Gennersbrunnerstrasse 61, 8207 Schaffhausen CH. Der Inhaber GVS Schachenmann AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Goldsiegel mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Goldsiegel, eingetragen durch GVS Schachenmann AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SH (Kanton Markeninhaber)