Home  »  Meldung vom 12.01.2015  »  Marke Qtek von Deltasoft

Wortmarke Qtek von Deltasoft - Markeneintrag Nr. 525796


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.09.2004



Details zur Marke Qtek

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

53781/2004

Wortmarke

Qtek

Eintrag ins Markenregister

15.09.2004

Hinterlegungs­datum

09.06.2004

Eintragsänderung

29.09.2004

Ablauf Schutzfrist

09.06.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 189 vom 29.09.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

38, 42

Löschdatum

12.01.2015

Inhaber

Deltasoft
Rue Industrielle 14
2740 Moutier CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 38

Télécommunications.

Klasse 42

Services scientifiques et technologiques ainsi que services de recherches et de conception y relatifs; services d'analyses et de recherches industrielles; conception et développement d'ordinateurs et de logiciels; services juridiques.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Qtek

Markeneintragung: Die Markennummer 525796 gehört zu der Wortmarke «Qtek» von Deltasoft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 525796 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 525796 gehört dem Inhaber Deltasoft Rue Industrielle 14, 2740 Moutier CH. Der Inhaber Deltasoft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Qtek mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Qtek, eingetragen durch Deltasoft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.