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Bildmarke QuickStart von H2O GmbH process water ...


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.03.2007

Bildmarke 52530/2006

Details zur Marke QuickStart ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

QuickStart ((fig.))

Hinterlegungs­datum

22.03.2006

Ablauf Schutzfrist

22.03.2016

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 11

Löschdatum

01.03.2007

Inhaber

H2O GmbH process water engineering
Wiesenstrasse 32
79585 Steinen DE
 

Vertreter

H.R. Gachnang
Badstrasse 5, Postfach 323
8501 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen für die metallbe- und metallverarbeitende Industrie; Pumpen und Verdichter als Maschinen, Rekuperatoren, Verdampfer.

Klasse 11

Kühlgeräte, Nachkühlgeräte, Emissionskondensatoren und Abscheider zum Abscheiden von brennbaren oder nicht brennbaren Flüssigkeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag QuickStart ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 52530/2006 gehört zum Markengesuch von H2O GmbH process water engineering. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 52530/2006 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. März 2007 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 52530/2006 / Bildmarke QuickStart von H2O GmbH process water ... gehört dem Inhaber H2O GmbH process water engineering Wiesenstrasse 32, 79585 Steinen DE. H2O GmbH process water engineering wird vertreten durch H.R. Gachnang Badstrasse 5, Postfach 323, 8501 Frauenfeld CH.


Marke QuickStart ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QuickStart ((fig.)), eingetragen durch H2O GmbH process water engineering, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.