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Wortmarke Bufis von Bufis AG - Markeneintrag Nr. 525248


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.09.2004



Details zur Marke Bufis

Gesuch Nr.

54473/2004

Wortmarke

Bufis

Eintrag ins Markenregister

31.08.2004

Hinterlegungs­datum

06.07.2004

Eintragsänderung

14.09.2004

Ablauf Schutzfrist

06.07.2034

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 178 vom 14.09.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30

Inhaber

Bufis AG
Industriestrasse 135
9200 Gossau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtmuse; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.

Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze, Kühleis.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bufis

Markeneintragung: Die Markennummer 525248 gehört zu der Wortmarke «Bufis» von Bufis AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 525248 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 525248 gehört dem Inhaber Bufis AG Industriestrasse 135, 9200 Gossau CH. Der Inhaber Bufis AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Bufis mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bufis, eingetragen durch Bufis AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.