Home  »  Meldung vom 17.11.2014  »  Marke ALLERARTBUCH von allerartbuch und anderes,Buchhandlung Max-Jürg Glanzmann

Wortmarke ALLERARTBUCH von allerartbuch und ... 522422


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.06.2004



Details zur Marke ALLERARTBUCH

Gesuch Nr.

01398/2004

Wortmarke

ALLERARTBUCH

Eintrag ins Markenregister

08.06.2004

Hinterlegungs­datum

14.04.2004

Eintragsänderung

22.06.2004

Ablauf Schutzfrist

14.04.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 118 vom 22.06.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Löschdatum

17.11.2014

Inhaber

allerartbuch und anderes,Buchhandlung Max-Jürg Glanzmann
Stalden 23
4502 Solothurn CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse, insbesondere Bücher.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ALLERARTBUCH

Markeneintragung: Die Markennummer 522422 gehört zu der Wortmarke «ALLERARTBUCH» von allerartbuch und anderes,Buchhandlung Max-Jürg Glanzmann. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 522422 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. November 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 522422 gehört dem Inhaber allerartbuch und anderes,Buchhandlung Max-Jürg Glanzmann Stalden 23, 4502 Solothurn CH. Der Inhaber allerartbuch und anderes,Buchhandlung Max-Jürg Glanzmann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ALLERARTBUCH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ALLERARTBUCH, eingetragen durch allerartbuch und anderes,Buchhandlung Max-Jürg Glanzmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.