Home  »  Meldung vom 30.08.2024  »  Marke XX Cross von X Technology Swiss GmbH

Wortmarke XX Cross von X Technology Swiss GmbH - ... 522419


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.06.2004



Details zur Marke XX Cross

Gesuch Nr.

00445/2004

Wortmarke

XX Cross

Eintrag ins Markenregister

08.06.2004

Hinterlegungs­datum

06.02.2004

Eintragsänderung

22.06.2004

Ablauf Schutzfrist

06.02.2024

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 118 vom 22.06.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 23, 25

Löschdatum

29.08.2024

Inhaber

X Technology Swiss GmbH
Samstagernstrasse 45
8832 Wollerau CH
 

Vertreter

PRINS Intellectual Property AG
Postfach 1739
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Reise- und Handkoffer, Rucksäcke, Allzwecktaschen.

Klasse 23

Garne und Fäden für textile Zwecke.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag XX Cross

Markeneintragung: Die Markennummer 522419 gehört zu der Wortmarke «XX Cross» von X Technology Swiss GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 522419 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. August 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 522419 gehört dem Inhaber X Technology Swiss GmbH Samstagernstrasse 45, 8832 Wollerau CH. X Technology Swiss GmbH wird vertreten durch PRINS Intellectual Property AG Postfach 1739, 8027 Zürich CH.


Marke XX Cross mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke XX Cross, eingetragen durch X Technology Swiss GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.