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Bildmarke HiCo Pain ((fig.)) von HIESTAND Schweiz AG - ... 522410


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.06.2004

Bildmarke 522410

Details zur Marke HiCo Pain ((fig.))

Gesuch Nr.

52467/2004

Bildmarke

HiCo Pain ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.06.2004

Hinterlegungs­datum

14.04.2004

Eintragsänderung

22.06.2004

Ablauf Schutzfrist

14.04.2024

Status Marke

gelöscht

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

08.11.2024

Inhaber

HIESTAND Schweiz AG
Ifangstrasse 9
8952 Schlieren CH
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, P.O. Box 1077
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis.



Zusammenfassung zum Markeneintrag HiCo Pain ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 522410 gehört zu der Bildmarke «HiCo Pain ((fig.))» von HIESTAND Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 522410 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Juni 2004 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 522410 gehört dem Inhaber HIESTAND Schweiz AG Ifangstrasse 9, 8952 Schlieren CH. HIESTAND Schweiz AG wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, P.O. Box 1077, 8032 Zürich CH.


Marke HiCo Pain ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HiCo Pain ((fig.)), eingetragen durch HIESTAND Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.