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Wortmarke ovida von Zehnder Group International AG - ... 522257


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.06.2004



Details zur Marke ovida

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

51335/2004

Wortmarke

ovida

Eintrag ins Markenregister

03.06.2004

Hinterlegungs­datum

01.03.2004

Eintragsänderung

17.06.2004

Ablauf Schutzfrist

01.03.2034

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 115 vom 17.06.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 11

Inhaber

Zehnder Group International AG
Moortalstrasse 1
5722 Gränichen CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Konstruktionsgebundene Befestigungsteile aus Metall für Wärmetauscher und Heizkörper.

Klasse 11

Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ovida

Markeneintragung: Die Markennummer 522257 gehört zu der Wortmarke «ovida» von Zehnder Group International AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 522257 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 522257 gehört dem Inhaber Zehnder Group International AG Moortalstrasse 1, 5722 Gränichen CH. Zehnder Group International AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke ovida mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ovida, eingetragen durch Zehnder Group International AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.