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Wortmarke FLIRT von Stadler Rail AG - Markeneintrag Nr. 521956


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.06.2004



Details zur Marke FLIRT

Gesuch Nr.

01288/2004

Wortmarke

FLIRT

Eintrag ins Markenregister

27.05.2004

Hinterlegungs­datum

02.04.2004

Eintragsänderung

10.06.2004

Ablauf Schutzfrist

02.04.2034

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 110 vom 10.06.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 37

Inhaber

Stadler Rail AG
Ernst-Stadler-Strasse 1
9565 Bussnang CH
 

Vertreter

Valfor Rechtsanwälte AG
St. Annagasse 9, Postfach 1162
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Fahrzeuge zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft und/oder auf dem Wasser sowie deren Teile, soweit in Klasse 12 enthalten, insbesondere Schienenfahrzeuge.

Klasse 37

Umbau, Reparatur, Instandhaltung, Demontage, Wartung, Pflege und Reinigung von Fahrzeugen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FLIRT

Markeneintragung: Die Markennummer 521956 gehört zu der Wortmarke «FLIRT» von Stadler Rail AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 521956 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 521956 gehört dem Inhaber Stadler Rail AG Ernst-Stadler-Strasse 1, 9565 Bussnang CH. Stadler Rail AG wird vertreten durch Valfor Rechtsanwälte AG St. Annagasse 9, Postfach 1162, 8021 Zürich CH.


Marke FLIRT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FLIRT, eingetragen durch Stadler Rail AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.