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Wortmarke DELIDOR von Delidor AG - Markeneintrag Nr. 520812


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.05.2004



Details zur Marke DELIDOR

Gesuch Nr.

51411/2004

Wortmarke

DELIDOR

Eintrag ins Markenregister

22.04.2004

Hinterlegungs­datum

03.03.2004

Eintragsänderung

06.05.2004

Ablauf Schutzfrist

03.03.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 87 vom 06.05.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30

Löschdatum

06.10.2014

Inhaber

Delidor AG
Gerbergasse 3
3506 Grosshöchstetten CH
 

Vertreter

Schneider Feldmann AG,Patent- und Markenanwälte
Beethovenstrasse 49
8039 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees); Leberpasteten und Fleisch- und Gemüseterrinen.

Klasse 30

Feine Backwaren und Konditorwaren, einschliesslich Pasteten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DELIDOR

Markeneintragung: Die Markennummer 520812 gehört zu der Wortmarke «DELIDOR» von Delidor AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 520812 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Oktober 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 520812 gehört dem Inhaber Delidor AG Gerbergasse 3, 3506 Grosshöchstetten CH. Delidor AG wird vertreten durch Schneider Feldmann AG,Patent- und Markenanwälte Beethovenstrasse 49, 8039 Zürich CH.


Marke DELIDOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DELIDOR, eingetragen durch Delidor AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.