Home  »  Meldung vom 23.01.2024  »  PopScan von Sensational AG

Bildmarke PopScan von Sensational AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.04.2004

Bildmarke 520558

Details zur Marke PopScan ((fig.))

Gesuch Nr.

50303/2004

Bildmarke

PopScan ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.04.2004

Hinterlegungs­datum

19.01.2004

Eintragsänderung

29.04.2004

Ablauf Schutzfrist

19.01.2034

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 82 vom 29.04.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

38, 42

Inhaber

Sensational AG
Giesshübelstrasse 62c, Postfach 1966
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 42

Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; industrielle Analysen und Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PopScan ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 520558 gehört zu der Bildmarke «-» von Sensational AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 520558 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 520558 gehört dem Inhaber Sensational AG Giesshübelstrasse 62c, Postfach 1966, 8021 Zürich CH. Der Inhaber Sensational AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PopScan ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PopScan ((fig.)), eingetragen durch Sensational AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.