Home  »  Meldung vom 12.09.2012  »  Marke TWINFIX von Smith & Nephew, Inc.

Wortmarke TWINFIX von Smith & Nephew, Inc. - Markeneintrag ... 51945/2012


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.09.2012



Details zur Marke TWINFIX

Gesuch Nr.

Wortmarke

TWINFIX

Hinterlegungs­datum

17.02.2012

Ablauf Schutzfrist

17.02.2022

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

12.09.2012

Inhaber

Smith & Nephew, Inc.
1450 Brooks Road
38116 Memphis, Tennessee US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Chirurgische Fixationseinrichtungen und-vorrichtungen sowie chirurgische Verankerungseinrichtungen und -vorrichtungen; Instrumente und Material zum Befestigen und Anheften von chirurgischen Nähten an Knochen und weichem Gewebe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TWINFIX

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 51945/2012 gehört zum Markengesuch von Smith & Nephew, Inc.. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 51945/2012 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. September 2012 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 51945/2012 / Wortmarke TWINFIX von Smith & Nephew, Inc. - Markeneintrag ... gehört dem Inhaber Smith & Nephew, Inc. 1450 Brooks Road, 38116 Memphis, Tennessee US. Smith & Nephew, Inc. wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke TWINFIX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TWINFIX, eingetragen durch Smith & Nephew, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.