Home  »  Meldung vom 07.04.2026  »  Marke COTTONFIELD FAMILY OFFICE von Bodewise Cottonfield Family Office AG

COTTONFIELD FAMILY OFFICE (519088)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke COTTONFIELD FAMILY OFFICE

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

50187/2004

Wortmarke

COTTONFIELD FAMILY OFFICE

Eintrag ins Markenregister

02.03.2004

Hinterlegungs­datum

13.01.2004

Ablauf Schutzfrist

13.01.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 42

Inhaber

Bodewise Cottonfield Family Office AG
Bahnhofstrasse 43
8001 Zürich CH
 

Vertreter

RENTSCH PARTNER AG
Kirchenweg 8, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag COTTONFIELD FAMILY OFFICE

Markeneintragung: Die Markennummer 519088 gehört zu der Wortmarke «COTTONFIELD FAMILY OFFICE» von Bodewise Cottonfield Family Office AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 519088 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Oktober 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 519088 gehört dem Inhaber Bodewise Cottonfield Family Office AG Bahnhofstrasse 43, 8001 Zürich CH. Bodewise Cottonfield Family Office AG wird vertreten durch RENTSCH PARTNER AG Kirchenweg 8, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke COTTONFIELD FAMILY OFFICE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke COTTONFIELD FAMILY OFFICE, eingetragen durch Bodewise Cottonfield Family Office AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.