Home  »  Meldung vom 19.02.2024  »  Marke JB-80 TWICE AS GOOD von Quality Car Care Products, Inc.

Wortmarke JB-80 TWICE AS GOOD von Quality Car Care ... 518279


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.02.2004



Details zur Marke JB-80 TWICE AS GOOD

Gesuch Nr.

50355/2002

Wortmarke

JB-80 TWICE AS GOOD

Eintrag ins Markenregister

03.02.2004

Hinterlegungs­datum

24.07.2003

Eintragsänderung

17.02.2004

Ablauf Schutzfrist

24.07.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 32 vom 17.02.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

4

Löschdatum

16.02.2024

Inhaber

Quality Car Care Products, Inc.
2734 East Huntington Drive
91010 Duarte CA 91010 US

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 4

Schmiermittel; Schmiermittel für den Gebrauch im Heimbereich; Schmiermittel für Fahrzeuge.

Zusammenfassung zum Markeneintrag JB-80 TWICE AS GOOD

Markeneintragung: Die Markennummer 518279 gehört zu der Wortmarke «JB-80 TWICE AS GOOD» von Quality Car Care Products, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 518279 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 518279 gehört dem Inhaber Quality Car Care Products, Inc. 2734 East Huntington Drive, 91010 Duarte CA 91010 US. Der Inhaber Quality Car Care Products, Inc. hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke JB-80 TWICE AS GOOD mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JB-80 TWICE AS GOOD, eingetragen durch Quality Car Care Products, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.