Home  »  Meldung vom 03.06.2024  »  Marke ICT Instant Contact Technology von Regent Beleuchtungskörper AG

ICT Instant Contact Technology (518213)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.02.2004



Details zur Marke ICT Instant Contact Technology

Gesuch Nr.

54404/2003

Wortmarke

ICT Instant Contact Technology

Eintrag ins Markenregister

30.01.2004

Hinterlegungs­datum

06.11.2003

Eintragsänderung

17.02.2004

Ablauf Schutzfrist

06.11.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 32 vom 17.02.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Löschdatum

02.06.2024

Inhaber

Regent Beleuchtungskörper AG
Dornacherstrasse 390, Postfach 246
4018 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ICT Instant Contact Technology

Markeneintragung: Die Markennummer 518213 gehört zu der Wortmarke «ICT Instant Contact Technology» von Regent Beleuchtungskörper AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 518213 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juni 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 518213 gehört dem Inhaber Regent Beleuchtungskörper AG Dornacherstrasse 390, Postfach 246, 4018 Basel CH. Der Inhaber Regent Beleuchtungskörper AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ICT Instant Contact Technology mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ICT Instant Contact Technology, eingetragen durch Regent Beleuchtungskörper AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.