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Bildmarke MAX BY VÖGELE-SHOES von Karl Vögele AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.01.2004

Bildmarke 517051

Details zur Marke MAX BY VÖGELE-SHOES ((fig.))

Gesuch Nr.

03853/2003

Bildmarke

MAX BY VÖGELE-SHOES ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.12.2003

Hinterlegungs­datum

22.07.2003

Eintragsänderung

07.01.2004

Ablauf Schutzfrist

22.07.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 3 vom 07.01.2004

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25, 35

Inhaber

Karl Vögele AG
Burgfeldstrasse
8730 Uznach CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Detailhandel mit Schuhen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MAX BY VÖGELE-SHOES ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 517051 gehört zu der Bildmarke «-» von Karl Vögele AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 517051 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 517051 gehört dem Inhaber Karl Vögele AG Burgfeldstrasse, 8730 Uznach CH. Der Inhaber Karl Vögele AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MAX BY VÖGELE-SHOES ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MAX BY VÖGELE-SHOES ((fig.)), eingetragen durch Karl Vögele AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.