Home  »  Meldung vom 07.04.2014  »  Marke MediX Ärzteverbund von mediX schweiz

Wortmarke MediX Ärzteverbund von mediX schweiz - ... 516719


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.12.2003



Details zur Marke MediX Ärzteverbund

Gesuch Nr.

53232/2003

Wortmarke

MediX Ärzteverbund

Eintrag ins Markenregister

04.12.2003

Hinterlegungs­datum

06.09.2003

Eintragsänderung

18.12.2003

Ablauf Schutzfrist

06.09.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 244 vom 18.12.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 44

Löschdatum

07.04.2014

Inhaber

mediX schweiz
Sumatrastrasse 10
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 44

Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Tierarztes; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.



Zusammenfassung zum Markeneintrag MediX Ärzteverbund

Markeneintragung: Die Markennummer 516719 gehört zu der Wortmarke «MediX Ärzteverbund» von mediX schweiz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 516719 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. April 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 516719 gehört dem Inhaber mediX schweiz Sumatrastrasse 10, 8006 Zürich CH. Der Inhaber mediX schweiz hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MediX Ärzteverbund mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MediX Ärzteverbund, eingetragen durch mediX schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.