Home  »  Meldung vom 02.05.2024  »  Marke Keyfinder von Fair-Play Schlüsselfund Zentrale AG

Wortmarke Keyfinder von Fair-Play Schlüsselfund Zentrale AG ... 516385


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.12.2003



Details zur Marke Keyfinder

Gesuch Nr.

53785/2003

Wortmarke

Keyfinder

Eintrag ins Markenregister

25.11.2003

Hinterlegungs­datum

06.10.2003

Eintragsänderung

09.12.2003

Ablauf Schutzfrist

06.10.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 237 vom 09.12.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 14, 39, 45

Löschdatum

01.05.2024

Inhaber

Fair-Play Schlüsselfund Zentrale AG
Churerstr. 168
8808 Pfäffikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Sicherheitsplakette aus Metall.

Klasse 14

Schlüsselanhänger.

Klasse 39

Betrieb eines Fundbüros.

Klasse 45

Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Sachwerten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Keyfinder

Markeneintragung: Die Markennummer 516385 gehört zu der Wortmarke «Keyfinder» von Fair-Play Schlüsselfund Zentrale AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 516385 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 516385 gehört dem Inhaber Fair-Play Schlüsselfund Zentrale AG Churerstr. 168, 8808 Pfäffikon CH. Der Inhaber Fair-Play Schlüsselfund Zentrale AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Keyfinder mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Keyfinder, eingetragen durch Fair-Play Schlüsselfund Zentrale AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.