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Wortmarke KiM-Strategie von Residea AG - Markeneintrag Nr. 516004


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.11.2003



Details zur Marke KiM-Strategie

Gesuch Nr.

52222/2003

Wortmarke

KiM-Strategie

Eintrag ins Markenregister

11.11.2003

Hinterlegungs­datum

23.06.2003

Eintragsänderung

25.11.2003

Ablauf Schutzfrist

23.06.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 227 vom 25.11.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

Residea AG
Sumpfstrasse 18
6312 Steinhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; industrielle Analysen und Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KiM-Strategie

Markeneintragung: Die Markennummer 516004 gehört zu der Wortmarke «KiM-Strategie» von Residea AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 516004 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Mai 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 516004 gehört dem Inhaber Residea AG Sumpfstrasse 18, 6312 Steinhausen CH. Der Inhaber Residea AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KiM-Strategie mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KiM-Strategie, eingetragen durch Residea AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.