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Bildmarke Jasper von Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.11.2003

Bildmarke 515653

Details zur Marke Jasper ((fig.))

Gesuch Nr.

03845/2003

Bildmarke

Jasper ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.10.2003

Hinterlegungs­datum

21.07.2003

Eintragsänderung

13.11.2003

Ablauf Schutzfrist

21.07.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 219 vom 13.11.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43, 44

Löschdatum

14.02.2024

Inhaber

 

Vertreter

Bratschi Wiederkehr & Buob
Bollwerk 15, Postfach 5576
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Ausbildung; Durchführung von Seminaren und Schulungskursen.

Klasse 43

Verpflegung; Beherbergung von Gästen.

Klasse 44

Ärztliche Versorgung; Gesundheits- und Schönheitspflege.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Jasper ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 515653 gehört zu der Bildmarke «-» von Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 515653 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 515653 gehört dem Inhaber Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG 3800 Interlaken CH. Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG wird vertreten durch Bratschi Wiederkehr & Buob Bollwerk 15, Postfach 5576, 3001 Bern CH.


Marke Jasper ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Jasper ((fig.)), eingetragen durch Grand Hotel Victoria-Jungfrau AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.