Home  »  Meldung vom 28.04.2014  »  SUNRISE COMFORT von Lindenhof AG

Bildmarke SUNRISE COMFORT von Lindenhof AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.11.2003

Bildmarke 515226

Details zur Marke SUNRISE COMFORT ((fig.))

Gesuch Nr.

04871/2003

Bildmarke

SUNRISE COMFORT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.10.2003

Hinterlegungs­datum

23.09.2003

Eintragsänderung

04.11.2003

Ablauf Schutzfrist

23.09.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 212 vom 04.11.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

43, 44

Löschdatum

28.04.2014

Inhaber

Lindenhof AG
Buchserstrasse 30
3006 Bern CH
 

Vertreter

Beutler Künzi Stutz AG
Thunstrasse 63
3000 Bern 6 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Beherbergung von Gästen, insbesondere Erbringung von Hotellerie-Dienstleistungen für halbprivatversicherte Patienten.

Klasse 44

Erbringung von Pflege-Dienstleistungen für halbprivatversicherte Patienten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SUNRISE COMFORT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 515226 gehört zu der Bildmarke «-» von Lindenhof AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 515226 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. April 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 515226 gehört dem Inhaber Lindenhof AG Buchserstrasse 30, 3006 Bern CH. Lindenhof AG wird vertreten durch Beutler Künzi Stutz AG Thunstrasse 63, 3000 Bern 6 CH.


Marke SUNRISE COMFORT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SUNRISE COMFORT ((fig.)), eingetragen durch Lindenhof AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.