Details zur Marke HANDELSZEITUNG
Marken Nr.
Gesuch Nr.
04836/2002
Wortmarke
HANDELSZEITUNG
Eintrag ins Markenregister
30.09.2003
Hinterlegungsdatum
29.05.2002
Eintragsänderung
14.10.2003
Ablauf Schutzfrist
29.05.2032
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 197 vom 14.10.2003
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 16, 38, 41
Inhaber
Vertreter
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Datenträger aller Art, einschliesslich CD-Rom.
Klasse 16
Druckereierzeugnisse, nämlich Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Prospekte, Broschüren.
Klasse 38
Telekommunikation; Online-Übermittlung von Informationen, Daten, Bildern und Ton; Verschaffen des Zugriffs auf Datenbanken auf allen Gebieten, Bereitstellung des Zugriffs auf virtuelle On-Line Zeitungen und Zeitschriften.
Klasse 41
Produktions- und Publikationsdienstleistungen in Bezug auf gedruckte und elektronische Medien; Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften; Herausgabe von bespielten Datenträgern; Redaktionsdienstleistungen in Bezug auf gedruckte und elektronische Medien.
Zusammenfassung zum Markeneintrag HANDELSZEITUNG
Markeneintragung: Die Markennummer 514632 gehört zu der Wortmarke «HANDELSZEITUNG» von Ringier AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 514632 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 514632 gehört dem Inhaber Ringier AG Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen CH. Ringier AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.
Marke HANDELSZEITUNG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke HANDELSZEITUNG, eingetragen durch Ringier AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.