Home  »  Meldung vom 23.03.2010  »  Marke COOLING SENSATION von The Gillette Company

Wortmarke COOLING SENSATION von The Gillette Company - ... 51453/2009


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.03.2010



Details zur Marke COOLING SENSATION

Gesuch Nr.

Wortmarke

COOLING SENSATION

Hinterlegungs­datum

10.02.2009

Ablauf Schutzfrist

10.02.2019

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Löschdatum

23.03.2010

Inhaber

The Gillette Company
Prudential Tower Building
02199 Boston, Massachusetts US
 

Vertreter

Lardelli Bener Audétat,Dr. Thomas Audétat
Hartbertstrasse 1
7001 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Seifen, Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer.

Zusammenfassung zum Markeneintrag COOLING SENSATION

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 51453/2009 gehört zum Markengesuch von The Gillette Company. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 51453/2009 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. März 2010 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 51453/2009 / Wortmarke COOLING SENSATION von The Gillette Company - ... gehört dem Inhaber The Gillette Company Prudential Tower Building, 02199 Boston, Massachusetts US. The Gillette Company wird vertreten durch Lardelli Bener Audétat,Dr. Thomas Audétat Hartbertstrasse 1, 7001 Chur CH.


Marke COOLING SENSATION mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke COOLING SENSATION, eingetragen durch The Gillette Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.