Home  »  Meldung vom 17.02.2014  »  Marke TEXADERM von Jürgen Martin

Wortmarke TEXADERM von Jürgen Martin - Markeneintrag Nr. 514126


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 25.09.2003



Details zur Marke TEXADERM

Gesuch Nr.

52442/2003

Wortmarke

TEXADERM

Eintrag ins Markenregister

11.09.2003

Hinterlegungs­datum

11.07.2003

Eintragsänderung

25.09.2003

Ablauf Schutzfrist

11.07.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 184 vom 25.09.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

24

Löschdatum

17.02.2014

Inhaber

Jürgen Martin
Rebbergstrasse 131
8240 Thayngen CH
 

Vertreter

Schneider Feldmann AG,Patent- und Markenanwälte
Beethovenstrasse 49, Postfach 2792
8022 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 24

Hautreinigungstücher aus Mikrofasern, Gesichtsreinigungstücher aus Mikrofasern.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TEXADERM

Markeneintragung: Die Markennummer 514126 gehört zu der Wortmarke «TEXADERM» von Jürgen Martin. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 514126 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Februar 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 514126 gehört dem Inhaber Jürgen Martin Rebbergstrasse 131, 8240 Thayngen CH. Jürgen Martin wird vertreten durch Schneider Feldmann AG,Patent- und Markenanwälte Beethovenstrasse 49, Postfach 2792, 8022 Zürich CH.


Marke TEXADERM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TEXADERM, eingetragen durch Jürgen Martin, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.