Home  »  Meldung vom 18.05.2010  »  Marke Schweizerisches Zentrum für Gesundheit von Hochuli Bernhard

Schweizerisches Zentrum für Gesundheit (51412/2010)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.05.2010



Details zur Marke Schweizerisches Zentrum für Gesundheit

Gesuch Nr.

Wortmarke

Schweizerisches Zentrum für Gesundheit

Hinterlegungs­datum

12.02.2010

Ablauf Schutzfrist

12.02.2020

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5, 10, 16, 21, 35, 38, 40, 42, 44

Löschdatum

18.05.2010

Inhaber

Hochuli Bernhard
Hauptstrasse 34
3752 Wimmis CH
 

Vertreter

Hochuli Bernhard
Hauptstrasse 34
3752 Wimmis CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Waschmittel, Bleichmittel; Putzmittel, Poliermittel, Fettentfernungsmittel und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.

Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse, veterinärmedizinische Erzeugnisse; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide

Klasse 10

Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmassen, Augen und Zähne, orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial.

Klasse 16

Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien, Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es in dieser Klasse enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke.

Klasse 21

Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 40

Materialbearbeitung.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Klasse 44

Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Schweizerisches Zentrum für Gesundheit

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 51412/2010 gehört zum Markengesuch von Hochuli Bernhard. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 51412/2010 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Mai 2010 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 51412/2010 / Schweizerisches Zentrum für Gesundheit gehört dem Inhaber Hochuli Bernhard Hauptstrasse 34, 3752 Wimmis CH. Hochuli Bernhard wird vertreten durch Hochuli Bernhard Hauptstrasse 34, 3752 Wimmis CH.


Marke Schweizerisches Zentrum für Gesundheit mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Schweizerisches Zentrum für Gesundheit, eingetragen durch Hochuli Bernhard, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.