Home  »  Meldung vom 06.07.2023  »  VignettenEX von Andreas Gut

Bildmarke VignettenEX von Andreas Gut (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.09.2003

Bildmarke 513981

Details zur Marke VignettenEX ((fig.))

Gesuch Nr.

03445/2003

Bildmarke

VignettenEX ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.09.2003

Hinterlegungs­datum

02.07.2003

Eintragsänderung

23.09.2003

Ablauf Schutzfrist

02.07.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 182 vom 23.09.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

8, 21

Inhaber

Andreas Gut
Hengertstrasse 12A
5426 Lengnau CH
 

Vertreter

EZ-Patent GmbH
Stuhlenstrasse 13
8123 Ebmatingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Schaber, insbesondere aus Kunststoff, mit auswechselbarer Klinge zur Entfernung von Kleberückständen.

Klasse 21

Getränkte Reinigungstücher aus Papier, Zellulosefliese und Textiltücher zur Entfernung von Klebstoffen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VignettenEX ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 513981 gehört zu der Bildmarke «-» von Andreas Gut. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 513981 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Juli 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 513981 gehört dem Inhaber Andreas Gut Hengertstrasse 12A, 5426 Lengnau CH. Andreas Gut wird vertreten durch EZ-Patent GmbH Stuhlenstrasse 13, 8123 Ebmatingen CH.


Marke VignettenEX ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VignettenEX ((fig.)), eingetragen durch Andreas Gut, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.