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Wortmarke ABNOX von Abnox AG - Markeneintrag Nr. 513641


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.09.2003



Details zur Marke ABNOX

Gesuch Nr.

01231/2003

Wortmarke

ABNOX

Eintrag ins Markenregister

22.08.2003

Hinterlegungs­datum

26.02.2003

Eintragsänderung

09.09.2003

Ablauf Schutzfrist

26.02.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 172 vom 09.09.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 7, 17

Inhaber

Abnox AG
Langackerstrasse 25
6330 Cham CH
 

Vertreter

R.A. Egli & Co, Patentanwälte
Horneggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Schlauchleitungen, Schlauchkupplungen, Druckluftanschlüsse; alle diese Produkte vorwiegend aus Metall.

Klasse 7

Schmiergeräte, Pressluftgeräte; Pressen für Spannhydraulik und Hochdruckhydraulik; schmiertechnische Elemente (Maschinenteile).

Klasse 17

Schlauchleitungen, Schlauchkupplungen, Druckluftanschlüsse; alle diese Produkte nicht aus Metall.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ABNOX

Markeneintragung: Die Markennummer 513641 gehört zu der Wortmarke «ABNOX» von Abnox AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 513641 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 513641 gehört dem Inhaber Abnox AG Langackerstrasse 25, 6330 Cham CH. Abnox AG wird vertreten durch R.A. Egli & Co, Patentanwälte Horneggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke ABNOX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ABNOX, eingetragen durch Abnox AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.