Home  »  Meldung vom 16.09.2013  »  jinco von Avantix AG

Bildmarke jinco von Avantix AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.08.2003

Bildmarke 512937

Details zur Marke jinco ((fig.))

Gesuch Nr.

50460/2003

Bildmarke

jinco ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.07.2003

Hinterlegungs­datum

12.02.2003

Eintragsänderung

05.08.2003

Ablauf Schutzfrist

12.02.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 147 vom 05.08.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 38, 41, 42, 45

Löschdatum

16.09.2013

Inhaber

Avantix AG
Obere Berneggstrasse 66
9012 St.gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Computer-Programme (gespeichert); Computerprogramme (herunterladbar); Computer; Computer-Software (gespeichert).

Klasse 35

Detailhandel via globale elektronische Computernetzwerke (Internet); Zusammenstellen von Daten in Computerdatenbanken; Dateienverwaltung mittels Computer; Datenverarbeitung mittels Computer; On-line Werbung auf einem Computernetzwerk; E-Commerce Dienstleistungen, nämlich Werbung via Computernetzwerke in Form von Daten, Text, Bild, Ton oder sämtlichen Kombinationen derselben für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen aller Art; Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 38

Zurverfügungstellen von Plauderräumen (chatrooms) zur Übermittlung von Nachrichten unter Computerbenutzern; Computerunterstützte Entgegennahme und Weiterleitung von Dokumenten und Bildern; Computernetzwerkverbindungsdienstleistungen; Verschaffen von Zugang und Zugriff zu globalen Computernetzwerken; Verschaffen des Zugriffs auf ein weltweites Computernetzwerk; Telekommunikation.

Klasse 41

Online aus Computerdatenbanken oder dem Internet bereitgestellte interaktive Informationen über Unterhaltungs- und Bildungsveranstaltungen; Unterhaltungsdienstleistungen, nämlich zur Verfügungstellen von online-Spielen via globale Computernetzwerke (Internet).

Klasse 42

Entwerfen von Computer-Systemen; Konvertieren von Computerprogrammen und Daten (ausgenommen physische Veränderung); Installieren von Computerprogrammen; Design von Computer-Software; Kopieren von Computer-Programmen; Wartung von Computersoftware; Computersystemanalysen; Aktualisieren von Computer-Software; Vermieten von Computerzugriffszeiten zur Datenbearbeitung (Informatikdienstleistung); Sicherheitsdienstleistungen, nämlich Online-Abwehr von Zugriffen auf Computernetzwerke durch unberechtigte Dritte; Vermietung von Computer-Software; Online-Überwachung einschliesslich Analyse der Zugänge zu Computernetzwerken; Computerberatungsdienste; Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; industrielle Analysen und Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung.

Klasse 45

Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten und Individuen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag jinco ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 512937 gehört zu der Bildmarke «-» von Avantix AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 512937 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. September 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 512937 gehört dem Inhaber Avantix AG Obere Berneggstrasse 66, 9012 St.gallen CH. Der Inhaber Avantix AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke jinco ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke jinco ((fig.)), eingetragen durch Avantix AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.