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Wortmarke Winter-Paper von Winter Markenhandels- und ... 512904


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.08.2003



Details zur Marke Winter-Paper

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

51582/2003

Wortmarke

Winter-Paper

Eintrag ins Markenregister

22.07.2003

Hinterlegungs­datum

08.05.2003

Eintragsänderung

05.08.2003

Ablauf Schutzfrist

08.05.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 147 vom 05.08.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Inhaber

Winter Markenhandels- und Entwicklungs AG
Nauenstrasse 65
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Überzugs-Papier und Pappe für die Buchbinderei und die Verpackungsindustrie, sowie Waren daraus, soweit in dieser Klasse enthalten; Schreibwaren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Winter-Paper

Markeneintragung: Die Markennummer 512904 gehört zu der Wortmarke «Winter-Paper» von Winter Markenhandels- und Entwicklungs AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 512904 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. November 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 512904 gehört dem Inhaber Winter Markenhandels- und Entwicklungs AG Nauenstrasse 65, 4052 Basel CH. Der Inhaber Winter Markenhandels- und Entwicklungs AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Winter-Paper mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Winter-Paper, eingetragen durch Winter Markenhandels- und Entwicklungs AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.