Home  »  Meldung vom 09.12.2013  »  Marke AIRVAC von Cardio Vention, Inc.

Wortmarke AIRVAC von Cardio Vention, Inc. - Markeneintrag ... 512903


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.08.2003



Details zur Marke AIRVAC

Gesuch Nr.

51451/2003

Wortmarke

AIRVAC

Eintrag ins Markenregister

22.07.2003

Hinterlegungs­datum

02.05.2003

Eintragsänderung

05.08.2003

Ablauf Schutzfrist

02.05.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 147 vom 05.08.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Löschdatum

09.12.2013

Inhaber

Cardio Vention, Inc.
3045 Stender Way
Santa Clara, CA 95054-3216 US
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach 1772
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische und chirurgische Geräte, nämlich Geräte zur Entfernung von Luft aus Blutoxygenierungsapparaten während Herzoperationen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AIRVAC

Markeneintragung: Die Markennummer 512903 gehört zu der Wortmarke «AIRVAC» von Cardio Vention, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 512903 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Dezember 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 512903 gehört dem Inhaber Cardio Vention, Inc. 3045 Stender Way, Santa Clara, CA 95054-3216 US. Cardio Vention, Inc. wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach 1772, 8027 Zürich CH.


Marke AIRVAC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AIRVAC, eingetragen durch Cardio Vention, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.