Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke ZÜRCHER TIERSCHUTZ. WIR HELFEN! ((fig.)) von Zürcher Tierschutz

ZÜRCHER TIERSCHUTZ. WIR HELFEN! ((fig.)) (512035)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 512035

Details zur Marke ZÜRCHER TIERSCHUTZ. WIR HELFEN! ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01037/2003

Bildmarke

ZÜRCHER TIERSCHUTZ. WIR HELFEN! ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.06.2003

Hinterlegungs­datum

10.06.2003

Ablauf Schutzfrist

10.06.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 41, 42, 44

Inhaber

Zürcher Tierschutz
Zürichbergstrasse 263, Postfach
8044 Zürich CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag ZÜRCHER TIERSCHUTZ. WIR HELFEN! ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 512035 gehört zu der Bildmarke «ZÜRCHER TIERSCHUTZ. WIR HELFEN! ((fig.))» von Zürcher Tierschutz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 512035 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 512035 gehört dem Inhaber Zürcher Tierschutz Zürichbergstrasse 263, Postfach, 8044 Zürich CH. Zürcher Tierschutz wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke ZÜRCHER TIERSCHUTZ. WIR HELFEN! ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ZÜRCHER TIERSCHUTZ. WIR HELFEN! ((fig.)), eingetragen durch Zürcher Tierschutz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.