Home  »  Meldung vom 16.12.2013  »  Marke Die geschenkte Stunde von Hans-Hinrich Dölle

Wortmarke Die geschenkte Stunde von Hans-Hinrich Dölle - ... 511706


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.07.2003



Details zur Marke Die geschenkte Stunde

Gesuch Nr.

51584/2003

Wortmarke

Die geschenkte Stunde

Eintrag ins Markenregister

17.06.2003

Hinterlegungs­datum

10.05.2003

Eintragsänderung

01.07.2003

Ablauf Schutzfrist

10.05.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 123 vom 01.07.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Löschdatum

16.12.2013

Inhaber

Hans-Hinrich Dölle
Dölle Kommunikation, Hans-Hinrich Dölle, Münsterhof 18
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Literatur - und Kulturveranstaltungen in der Nacht der Zeitumstellung von Sommerauf Winterzeit.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Die geschenkte Stunde

Markeneintragung: Die Markennummer 511706 gehört zu der Wortmarke «Die geschenkte Stunde» von Hans-Hinrich Dölle. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 511706 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Dezember 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 511706 gehört dem Inhaber Hans-Hinrich Dölle Dölle Kommunikation, Hans-Hinrich Dölle, Münsterhof 18, 8001 Zürich CH. Der Inhaber Hans-Hinrich Dölle hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Die geschenkte Stunde mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Die geschenkte Stunde, eingetragen durch Hans-Hinrich Dölle, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.