Home  »  Meldung vom 23.09.2013  »  L LÜCHINGER ENTSORGUNG UND RECYCLING von M. Lüchinger AG

Bildmarke L LÜCHINGER ENTSORGUNG UND RECYCLING von M. ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.05.2003

Bildmarke 510439

Details zur Marke L LÜCHINGER ENTSORGUNG UND RECYCLING ((fig.))

Gesuch Nr.

01053/2003

Bildmarke

L LÜCHINGER ENTSORGUNG UND RECYCLING ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.05.2003

Hinterlegungs­datum

18.02.2003

Eintragsänderung

30.05.2003

Ablauf Schutzfrist

18.02.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 102 vom 30.05.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

4, 39, 40

Löschdatum

23.09.2013

Inhaber

M. Lüchinger AG
Dorfstrasse 41
6035 Perlen CH
 

Vertreter

Rechtsanwalt lic.iur.,Rainer Hager
Kolinplatz 2
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 4

Brennstoffe.

Klasse 39

Transportwesen.

Klasse 40

Materialbearbeitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag L LÜCHINGER ENTSORGUNG UND RECYCLING ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 510439 gehört zu der Bildmarke «-» von M. Lüchinger AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 510439 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. September 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 510439 gehört dem Inhaber M. Lüchinger AG Dorfstrasse 41, 6035 Perlen CH. M. Lüchinger AG wird vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur.,Rainer Hager Kolinplatz 2, 6300 Zug CH.


Marke L LÜCHINGER ENTSORGUNG UND RECYCLING ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke L LÜCHINGER ENTSORGUNG UND RECYCLING ((fig.)), eingetragen durch M. Lüchinger AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.