Home  »  Meldung vom 28.10.2013  »  Marke trinität verliebt verlobt verheiratet von Regula Geiser

trinität verliebt verlobt verheiratet (509203)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.04.2003



Details zur Marke trinität verliebt verlobt verheiratet

Gesuch Nr.

10551/2002

Wortmarke

trinität verliebt verlobt verheiratet

Eintrag ins Markenregister

08.04.2003

Hinterlegungs­datum

26.03.2003

Eintragsänderung

23.04.2003

Ablauf Schutzfrist

26.03.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 76 vom 23.04.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

28

Löschdatum

28.10.2013

Inhaber

Regula Geiser
Lindenstrasse 4
8400 Winterthur CH
 

Vertreter

Regula Geiser
Lindenstrasse 4
8400 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spiele.

Zusammenfassung zum Markeneintrag trinität verliebt verlobt verheiratet

Markeneintragung: Die Markennummer 509203 gehört zu der Wortmarke «trinität verliebt verlobt verheiratet» von Regula Geiser. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 509203 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Oktober 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 509203 gehört dem Inhaber Regula Geiser Lindenstrasse 4, 8400 Winterthur CH. Regula Geiser wird vertreten durch Regula Geiser Lindenstrasse 4, 8400 Winterthur CH.


Marke trinität verliebt verlobt verheiratet mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke trinität verliebt verlobt verheiratet, eingetragen durch Regula Geiser, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.