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Bildmarke Expert Fenster und Türen von Holger Betz ...


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.04.2003

Bildmarke 509105

Details zur Marke Expert Fenster und Türen ((fig.))

Gesuch Nr.

00263/2003

Bildmarke

Expert Fenster und Türen ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.04.2003

Hinterlegungs­datum

17.01.2003

Eintragsänderung

17.04.2003

Ablauf Schutzfrist

17.01.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 74 vom 17.04.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19

Löschdatum

19.08.2013

Inhaber

Holger Betz
v. Stauffenbergstrasse 47
72459 Albstadt DE
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach 1772
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Fenster und Haustüren aus Aluminium, Rollläden soweit in Klasse 6 enthalten.

Klasse 19

Türen und Fenster aus Kunststoff, Rollläden soweit in Klasse 19 enthalten; Fenster, Türen und Rollläden aus Holz.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Expert Fenster und Türen ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 509105 gehört zu der Bildmarke «-» von Holger Betz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 509105 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. August 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 509105 gehört dem Inhaber Holger Betz v. Stauffenbergstrasse 47, 72459 Albstadt DE. Holger Betz wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach 1772, 8027 Zürich CH.


Marke Expert Fenster und Türen ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Expert Fenster und Türen ((fig.)), eingetragen durch Holger Betz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.