Home  »  Meldung vom 06.05.2013  »  Marke OM24 von Omnimedica AG

Wortmarke OM24 von Omnimedica AG - Markeneintrag Nr. 508832


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.04.2003



Details zur Marke OM24

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08545/2002

Wortmarke

OM24

Eintrag ins Markenregister

28.03.2003

Hinterlegungs­datum

01.10.2002

Eintragsänderung

15.04.2003

Ablauf Schutzfrist

01.10.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 72 vom 15.04.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29

Löschdatum

06.05.2013

Inhaber

Omnimedica AG
Lättenstrasse 27
8952 Schlieren CH
 

Vertreter

Intellectual Property Services,Patrizia Mazlout-Gubser
Grünring 5
9524 Zuzwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke; medizinische Kräuter nämlich Grünteeextrakte.

Klasse 29

Kräuter.


Zusammenfassung zum Markeneintrag OM24

Markeneintragung: Die Markennummer 508832 gehört zu der Wortmarke «OM24» von Omnimedica AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 508832 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Mai 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 508832 gehört dem Inhaber Omnimedica AG Lättenstrasse 27, 8952 Schlieren CH. Omnimedica AG wird vertreten durch Intellectual Property Services,Patrizia Mazlout-Gubser Grünring 5, 9524 Zuzwil CH.


Marke OM24 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke OM24, eingetragen durch Omnimedica AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.