Home  »  Meldung vom 14.07.2023  »  Marke NOBLETWIN von Spoerry 1866 AG

Wortmarke NOBLETWIN von Spoerry 1866 AG - Markeneintrag Nr. 508762


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 10.04.2003



Details zur Marke NOBLETWIN

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

50452/2002

Wortmarke

NOBLETWIN

Eintrag ins Markenregister

27.03.2003

Hinterlegungs­datum

20.12.2002

Eintragsänderung

10.04.2003

Ablauf Schutzfrist

20.12.2022

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 69 vom 10.04.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

23, 24

Löschdatum

13.07.2023

Inhaber

Spoerry 1866 AG
Bergstrasse 25
8890 Flums CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 23

Garne.

Klasse 24

Gewebe, Gestricke und Gewirke, für Textile Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NOBLETWIN

Markeneintragung: Die Markennummer 508762 gehört zu der Wortmarke «NOBLETWIN» von Spoerry 1866 AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 508762 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juli 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 508762 gehört dem Inhaber Spoerry 1866 AG Bergstrasse 25, 8890 Flums CH. Spoerry 1866 AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke NOBLETWIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NOBLETWIN, eingetragen durch Spoerry 1866 AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.