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Wortmarke job-check von Marianne Bolli - Markeneintrag Nr. 50874/2011


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.03.2011



Details zur Marke job-check

Gesuch Nr.

Wortmarke

job-check

Hinterlegungs­datum

25.01.2011

Ablauf Schutzfrist

25.01.2021

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Löschdatum

16.03.2011

Inhaber

Marianne Bolli
Schwerzbruennlistrasse 279
5078 Effingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag job-check

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 50874/2011 gehört zum Markengesuch von Marianne Bolli. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 50874/2011 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. März 2011 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 50874/2011 / Wortmarke job-check von Marianne Bolli - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Marianne Bolli Schwerzbruennlistrasse 279, 5078 Effingen CH. Der Inhaber Marianne Bolli hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke job-check mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke job-check, eingetragen durch Marianne Bolli, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.