Home  »  Meldung vom 15.07.2013  »  Marke SKYLIGHT von Skylight AG

Wortmarke SKYLIGHT von Skylight AG - Markeneintrag Nr. 508593


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.04.2003



Details zur Marke SKYLIGHT

Gesuch Nr.

10525/2002

Wortmarke

SKYLIGHT

Eintrag ins Markenregister

25.03.2003

Hinterlegungs­datum

11.12.2002

Eintragsänderung

08.04.2003

Ablauf Schutzfrist

11.12.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 67 vom 08.04.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 11, 14, 28

Löschdatum

15.07.2013

Inhaber

Skylight AG
Hottingerstrasse 14
8032 Zürich CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach 1772
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Apparate und Instrumente für die Leitung, die Verteilung, die Umwandlung, die Speicherung, die Regulierung oder die Steuerung von elektrischem Strom; Fernsteuerungsgeräte.

Klasse 11

Taschenlampen.

Klasse 14

Schlüsselanhänger (Fantasie-, Schmuckwaren), einschliesslich Schlüsselanhänger mit Lämpchen.

Klasse 28

Spielwaren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SKYLIGHT

Markeneintragung: Die Markennummer 508593 gehört zu der Wortmarke «SKYLIGHT» von Skylight AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 508593 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juli 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 508593 gehört dem Inhaber Skylight AG Hottingerstrasse 14, 8032 Zürich CH. Skylight AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach 1772, 8027 Zürich CH.


Marke SKYLIGHT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SKYLIGHT, eingetragen durch Skylight AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.