Details zur Marke STRAHLEN SCHUTZ SCHWEIZ ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
00064/2003
Bildmarke
STRAHLEN SCHUTZ SCHWEIZ ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
13.03.2003
Hinterlegungsdatum
08.01.2003
Eintragsänderung
27.03.2003
Ablauf Schutzfrist
08.01.2033
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 59 vom 27.03.2003
Nizza-Klassifikation Nr.
37, 42, 44, 45
Inhaber
Industriestrasse 23
3178 Bösingen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 37
Bauwesen, Strahlenschutz-Installationsarbeiten.
Klasse 42
Strahlenschutz-Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungs- Dienstleistungen; industrielle und private Analysen, Messungen, Auswertungen und Forschungsarbeiten.
Klasse 44
Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Tierarztes; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.
Klasse 45
Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten und Individuen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag STRAHLEN SCHUTZ SCHWEIZ ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 508167 gehört zu der Bildmarke «-» von Björn Maibach. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 508167 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. September 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 508167 gehört dem Inhaber Björn Maibach Industriestrasse 23, 3178 Bösingen CH. Der Inhaber Björn Maibach hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke STRAHLEN SCHUTZ SCHWEIZ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke STRAHLEN SCHUTZ SCHWEIZ ((fig.)), eingetragen durch Björn Maibach, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
FR (Kanton Markeninhaber)
