Home  »  Meldung vom 24.06.2013  »  Single von Ulrich Humbaur

Bildmarke Single von Ulrich Humbaur (Markenregister)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.02.2003

Bildmarke 506673

Details zur Marke Single ((fig.))

Gesuch Nr.

09844/2002

Bildmarke

Single ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

21.01.2003

Hinterlegungs­datum

18.11.2002

Eintragsänderung

04.02.2003

Ablauf Schutzfrist

18.11.2012

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 22 vom 04.02.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 22

Löschdatum

24.06.2013

Inhaber

Ulrich Humbaur
Sportallee 21
86368 Gersthofen DE
 

Vertreter

Patentanwaltsbüro,Troesch Scheidegger Werner AG
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Landfahrzeuge, insbesondere Anhänger und deren Teile, wie Relings, Planen, Kasten- und Kühlaufbauten, Fahrzeugsicherungskeile, Anhängerkupplungen, Schmutzfänger und Schneeketten.

Klasse 22

Zurrgurte zur Sicherung der Ladung im Fahrzeug, Planen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Single ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 506673 gehört zu der Bildmarke «-» von Ulrich Humbaur. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 506673 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Juni 2013 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 506673 gehört dem Inhaber Ulrich Humbaur Sportallee 21, 86368 Gersthofen DE. Ulrich Humbaur wird vertreten durch Patentanwaltsbüro,Troesch Scheidegger Werner AG Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke Single ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Single ((fig.)), eingetragen durch Ulrich Humbaur, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.