Home  »  Meldung vom 13.02.2023  »  Marke PIOFREEZE von Agrano AG

Wortmarke PIOFREEZE von Agrano AG - Markeneintrag Nr. 506546


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.01.2003



Details zur Marke PIOFREEZE

Gesuch Nr.

03573/2001

Wortmarke

PIOFREEZE

Eintrag ins Markenregister

16.01.2003

Hinterlegungs­datum

16.07.2002

Eintragsänderung

30.01.2003

Ablauf Schutzfrist

16.07.2022

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 19 vom 30.01.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 30

Löschdatum

10.02.2023

Inhaber

Agrano AG
Ringstrasse 19
4123 Allschwil CH
 

Vertreter

BRAUNPAT AG
Peter Merian-Strasse 28
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Backaktivierungsmittel für gewerbliche Zwecke; Backhilfsmittel für gewerbliche und industrielle Zwecke, soweit in Klasse 1 enthalten.

Klasse 30

Backhilfsmittel auf der Basis von Getreidebestandteilen und Lebensmittel-Zusatzstoffen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag PIOFREEZE

Markeneintragung: Die Markennummer 506546 gehört zu der Wortmarke «PIOFREEZE» von Agrano AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 506546 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 506546 gehört dem Inhaber Agrano AG Ringstrasse 19, 4123 Allschwil CH. Agrano AG wird vertreten durch BRAUNPAT AG Peter Merian-Strasse 28, 4052 Basel CH.


Marke PIOFREEZE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PIOFREEZE, eingetragen durch Agrano AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.