Home  »  Meldung vom 13.03.2023  »  Marke PROLIMIT von Cembra Money Bank AG

Wortmarke PROLIMIT von Cembra Money Bank AG - Markeneintrag ... 506344


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.01.2003



Details zur Marke PROLIMIT

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

07130/2002

Wortmarke

PROLIMIT

Eintrag ins Markenregister

14.01.2003

Hinterlegungs­datum

16.08.2002

Eintragsänderung

28.01.2003

Ablauf Schutzfrist

16.08.2022

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 17 vom 28.01.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Löschdatum

11.03.2023

Inhaber

Cembra Money Bank AG
Bändliweg 20
8048 Zürich CH
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Finanzwesen, Geldgeschäfte und Versicherungswesen.


Zusammenfassung zum Markeneintrag PROLIMIT

Markeneintragung: Die Markennummer 506344 gehört zu der Wortmarke «PROLIMIT» von Cembra Money Bank AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 506344 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 506344 gehört dem Inhaber Cembra Money Bank AG Bändliweg 20, 8048 Zürich CH. Cembra Money Bank AG wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke PROLIMIT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke PROLIMIT, eingetragen durch Cembra Money Bank AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.